Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, die zwischen der Alpine Held und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Alpine Held (Beherbergungsvertrag).
  2. Vertragspartner des Gastes ist Alpine Held GmbH, Feldhofweg 20, 6038 Gisikon, Schweiz, E-Mail: info@alpineheld.ch, nachfolgend "Alpine Held".

2. RESERVIERUNGEN

  1. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von Alpine Held eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Alpine Held und dem Gast zustande.
  2. Angebote von Alpine Held in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Alpine Held kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
  3. Der Gast hat Anspruch auf das in der Buchungsbestätigung bezeichnete Apartment. Ist dessen Bereitstellung aus sachlichem Grund nicht möglich, kann Alpine Held ein mindestens gleichwertiges Apartment ohne Mehrkosten anbieten. Ist dies nicht möglich oder für den Gast nicht zumutbar, werden für nicht erbrachte Leistungen geleistete Zahlungen zurückerstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

3. STORNOFRISTEN

  1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäss der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und Alpine Held erhält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
  2. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Gast zum Ersatz des entstandenen Schadens gegenüber dem Beherbergungsbetrieb verpflichtet. Folgende Beträge fallen im Falle einer Stornierung an: vom Tag der Buchungsbestätigung bis zum 121. Tag vor Mietbeginn erfolgt eine vollständige Rückerstattung an den Gast vom 120. Bis zum 61. Tag vor Mietbeginn fallen 20% des Gesamtpreises an vom 60. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn fallen 50% des Gesamtpreises an vom 30. Tag bis zum 11. Tag vor Mietbeginn fallen 75% des Gesamtpreises an vom 10. Tag bis zum 3. Tag vor Mietbeginn fallen 85% des Gesamtpreises an bei einem Rücktritt weniger als drei Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
  3. Alpine Held kann einen bereits abgeschlossenen Beherbergungsvertrag nur aus wichtigem Grund, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder in den in Ziff. 11 genannten Fällen vorzeitig beenden. Hat der Gast den Grund nicht zu vertreten, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Zwingende weitere Ansprüche des Gastes bleiben vorbehalten.

4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von Alpine Held ausgewiesenen Preise. Die ausgewiesenen Preise enthalten sämtliche von Alpine Held erhobenen obligatorischen Preisbestandteile. Nicht enthalten sind lokale oder kantonale Abgaben, die nach den anwendbaren Vorschriften separat erhoben werden oder unmittelbar vom Gast geschuldet sind, insbesondere Kurtaxen. Solche Abgaben werden im Buchungsprozess gesondert ausgewiesen, soweit deren Höhe zum Buchungszeitpunkt bekannt ist.
  2. Nach Vertragsschluss bleibt der bestätigte Preis grundsätzlich unverändert. Gesetzlich neu eingeführte oder geänderte öffentliche Abgaben, die unmittelbar auf den gebuchten Aufenthalt erhoben werden, können zusätzlich belastet werden, soweit dies gesetzlich zulässig und gegenüber dem Gast transparent ausgewiesen wird.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNG & RECHNUNG

  1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.
  2. Gültige Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa Card, Sofortüberweisung – Barzahlungen sind ausgeschlossen.
  3. Eine nachträgliche Belastung eines hinterlegten Zahlungsmittels erfolgt nur für fällige, vertraglich geschuldete und nachvollziehbar dokumentierte Beträge und soweit die Belastung durch die Zahlungsvereinbarung bzw. Autorisierung des Gastes gedeckt ist. Der Gast erhält eine entsprechende Abrechnung.
  4. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall immer als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast abweichend hiervon eine postalische Zustellung wünschen, kann es aufgrund von Homeoffice Regelungen sowie organisatorischen Gründen zu einer verlängerten Zustellungszeit kommen. Alpine Held behält sich ausserdem vor, der Forderung nach einem Firmenstempel oder Unterschrift auf der Rechnung aus oben genannten Gründen nachzukommen.

6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER APARTMENTS

  1. Ein reserviertes Apartment steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel und ggfs. Codekarten an Alpine Held zu übergeben bzw. in die Schlüsselboxen zurück zu legen, sodass der Code nicht mehr lesbar ist.
  3. Bei Verlust oder Nichtrückgabe eines Schlüssels trägt der Gast die erforderlichen und nachgewiesenen Kosten für Ersatz bzw. Neuprogrammierung. Die Kosten für den Austausch einer Schliessanlage werden nur verlangt, soweit ein solcher aufgrund eines konkreten Sicherheitsrisikos erforderlich ist.
  4. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit Alpine Held im Voraus vereinbart werden. Stimmt Alpine Held einem Early Check-In zu, ist Alpine Held berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Apartments 10,00 CHF pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.

7. WEITERVERKAUF

  1. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Apartments ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Apartments und/oder Apartmentkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Apartmentpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Alpine Held ist nicht zulässig. Alpine Held ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
  2. Eine Nutzung des Apartments zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.

8. HAFTUNG VON ALPINE HELD

  1. Alpine Held haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine vorgängige Beschränkung oder Wegbedingung der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere Art. 487–489 OR, bleiben vorbehalten.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Alpine Held auftreten, wird Alpine Held bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Alpine Held rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines aussergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet Alpine Held nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Alpine Held Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Für eingebrachte Sachen richtet sich die Haftung, soweit anwendbar, nach Art. 487–489 OR. Für Kostbarkeiten, grössere Geldbeträge und Wertpapiere gelten insbesondere die besonderen Voraussetzungen von Art. 488 OR. Ein Verlust, eine Beschädigung oder Zerstörung ist Alpine Held nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wird dem Gast ein offener und unbewachter Parkplatz oder Stellplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung oder Verwahrung von Fahrzeugen, Fahrrädern oder darin befindlichen Gegenständen durch Alpine Held findet nicht statt. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen haftet Alpine Held nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit sowie eine allfällige gesetzliche Haftung nach Art. 487–489 OR bleiben unberührt. Für Schäden, die ausschliesslich durch andere Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden, haftet Alpine Held nicht, sofern Alpine Held kein eigenes Verschulden trifft. Erkennbare Schäden sind Alpine Held unverzüglich mitzuteilen.
  5. Für sämtliche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungs- und Verwirkungsfristen.
  6. Alpine Held darf das Apartment betreten, soweit dies zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, zur Durchführung notwendiger Unterhalts- oder Reparaturarbeiten, für vereinbarte Dienstleistungen oder aus einem anderen sachlich notwendigen Grund erforderlich ist. Ausser bei Gefahr im Verzug wird der Gast vorgängig innerhalb angemessener Frist informiert und auf seine Interessen Rücksicht genommen.
  7. Fundsachen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen über gefundene Sachen gemäss Art. 720 ff. ZGB behandelt. Ist der Eigentümer erkennbar, wird er nach Möglichkeit informiert. Ein Versand erfolgt auf Wunsch und auf Kosten des Gastes; eine angemessene Bearbeitungsgebühr kann erhoben werden.
  8. Steht ein Schwimmbad / Sauna oder Solarium zur Nutzung, erfolgt die Nutzung unter Beachtung der Nutzungs- und Sicherheitsregeln auf eigene Verantwortung. Die gesetzliche Haftung von Alpine Held, insbesondere für absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder sicherheitsrelevante Mängel, bleibt unberührt.

9. SICHERHEITSLEISTUNG

  1. Zur Sicherung aller Ansprüche von Alpine Held gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag leistet der Gast vor Überlassung des Apartments:
  2. im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten eine Sicherheit in Höhe von CHF 800,00,
  3. Im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten darf der Beherbergungsbetrieb zur Abgeltung der Sicherheitsleistung eine Vorabautorisierung auf der Zahlungskarte des Gastes vornehmen. Wird die Sicherheit bis zur Überlassung des Apartments nicht geleistet, besteht kein Anspruch des Gastes auf Überlassung des Apartments. Hat Alpine Held dem Gast das Apartment gleichwohl überlassen, so ist Alpine Held, sofern die Kaution innerhalb einer vom Beherbergungsbetrieb zu setzender angemessener Nachfrist nicht geleistet wird, zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
  4. Alpine Held ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags über die Kaution abzurechnen.

10. KUNDENDATEN

  1. Alpine Held erhebt die für die Buchungsabwicklung, Identifikation und gesetzliche Gästemeldung erforderlichen Daten. Ausländische Gäste haben die gemäss Art. 16 AIG i.V.m. Art. 18 VZAE erforderlichen Angaben zu machen und die erforderlichen Ausweisdokumente vorzulegen. Weitergehende kantonale oder kommunale Meldepflichten bleiben vorbehalten. Eine zusätzliche Identitätsprüfung kann aus Sicherheits- und Betrugspräventionsgründen erfolgen; nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
  2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist Alpine Held berechtigt, die Buchung zu stornieren.
  3. Zur Betrugsprävention können automatisierte Risikoprüfungen eingesetzt werden. Soweit daraus eine automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 21 DSG resultiert, wird die betroffene Person entsprechend informiert und erhält die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Stellungnahme und Überprüfung durch eine natürliche Person. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

  1. Alpine Held ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von Alpine Held nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschliesslich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) Alpine Held begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Alpine Held und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Alpine Held zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).
  2. Alpine Held hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Soweit die vorzeitige Beendigung auf einem vom Gast zu vertretenden wichtigen Grund beruht, richten sich die finanziellen Folgen nach Vertrag und Gesetz. Zwingende Ansprüche des Gastes bleiben vorbehalten.

12. GUTSCHEINE

  1. Ein bei Alpine Held erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von Alpine Held eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.

13. NICHT RAUCHEN IM APARTMENT

  1. Die Alpine Held Apartments sind Nichtraucherapartments. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gäste-Apartments sowie Balkon und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Alpine Held das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschliesslich eventueller Umsatzeinbussen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von 500,00 CHF zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Alpine Held einen höheren Schaden nachweist.
  2. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist verboten. Bei Verstössen droht eine Gebühr von 150 CHF.

14. KEINE PARTYS IM APARTMENT

  1. Das Abhalten von Partys ist in den Alpine Held Apartments nicht gestattet.
  2. Um sicherzustellen, dass keine Partys abgehalten werden, sind einige Apartments mit einem Lärmsensor ausgestattet, der die Dezibel misst. Es gibt keine Tonaufzeichnung, das Gerät ist 24/7 aktiv und befindet sich im Wohnbereich. Wenn der Lärm einen angemessenen Wert überschreitet, erhält das Team von Alpine Held eine Benachrichtigung und informiert den Gast. Um die Vorschriften gegen Partys einzuhalten, wird der Gast benachrichtigt, wenn der Geräuschsensor abgetrennt wird und Alpine Held Zugang zu der Wohnung benötigt, um diesen wieder anzuschliessen. Die eingesetzten Lärmsensoren erfassen ausschliesslich Geräuschpegel und keine Gespräche oder Tonaufnahmen. Soweit Messdaten einer bestimmten Buchung oder Person zugeordnet werden können, erfolgt ihre Bearbeitung gemäss der Datenschutzerklärung.
  3. Ausserdem sind bei einigen Anwesen ausserhalb der Apartments Überwachungskameras installiert. Gäste können darauf gesehen werden. Videoüberwachung erfolgt ausschliesslich in entsprechend gekennzeichneten Aussen- bzw. Gemeinschaftsbereichen und niemals innerhalb der Gästeapartments. Zweck, Verantwortlicher, Aufnahmebereich, Speicherdauer und Zugriffsberechtigte sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt. Öffentlicher Grund und fremde Grundstücke werden grundsätzlich nicht überwacht.
  4. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Alpine Held das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschliesslich eventueller Umsatzeinbussen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von 800,00 CHF zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Alpine Held einen höheren Schaden nachweist.
  5. Für extreme Verschmutzungen, für welche das Reinigungspersonal länger als 3,5 Stunden benötigt wird eine Aufwandspauschale von 200,00 CHF veranschlagt.

15. BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL

  1. Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen, oder zu Diebstahl, so hat Alpine Held das Recht dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschliesslich eventueller Umsatzeinbussen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments in Rechnung zu stellen.

16. HAUSTIERE

  1. Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Bei unerlaubtem Mitbringen von Haustieren wird eine Gebühr von 250,00 CHF fällig.

17. INSTANDHALTUNG

  1. Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Apartment, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
  2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
  3. Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich Alpine Held anzuzeigen.
  4. Regelmässige Reinigungen während des Aufenthalts erfolgen nur im vereinbarten Umfang und grundsätzlich nach vorgängiger Ankündigung bzw. innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters.

18. GRUPPENBUCHUNGEN/ KONTINGENTVERTRÄGE/ EVENTZEITEN

  1. Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Apartments und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.
  2. Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

19. INTERNETNUTZUNG

  1. Alpine Held stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmassnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Alpine Held übernimmt dafür keine Haftung.
  2. Der Internetzugang darf nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden. Untersagt sind insbesondere Handlungen, die gegen das schweizerische Strafrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Persönlichkeitsrechte Dritter verstossen. Der Gast haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er durch schuldhafte rechtswidrige Nutzung verursacht.
  3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Alpine Held einzustehen.
  4. Im Übrigen behält sich Alpine Held vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstössen zu sperren.

20. RUHEZEITEN

  1. Ruhezeiten sind täglich zwischen 22.00-7.00 Uhr. Der Gast ist dazu verpflichtet Musik, Filme oder andere Geräusche auf ein Gesprächsniveau während den Ruhezeiten zu halten.

21. DATENSCHUTZ

  1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://www.alpineheld.ch/privacy-policy

22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
  3. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende und teilzwingende Gerichtsstände, insbesondere gemäss Art. 32–35 ZPO sowie bei internationalen Sachverhalten nach den anwendbaren staatsvertraglichen und kollisionsrechtlichen Bestimmungen, bleiben vorbehalten.
  4. Es gilt schweizerisches Recht, soweit eine Rechtswahl gesetzlich zulässig ist. Zwingende Bestimmungen des schweizerischen und internationalen Kollisions- und Konsumentenschutzrechts bleiben vorbehalten.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.